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Checkliste zum Einbau einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage
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Lassen Sie sich über den
Aufbau einer Überfallmeldeanlage (ÜMA)/Einbruchmeldeanlage
(EMA) und die an diese zu stellenden Anforderungen durch Fachleute,
zum Beispiel durch (Kriminal-)Polizeiliche Fachberater, individuell
und eingehend beraten.
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Bestimmen Sie die für Ihr
Objekt am besten geeignete Überwachungsart:
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Außenhautüberwachung, bei der alle sicherungsrelevanten
Öffnungen, wie Türen und Fenster,
in der Außenhaut des zu schützenden Objektes überwacht
werden.
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Fallenüberwachung, bei der vorwiegend die Bereiche
überwacht werden, die ein Täter mit großer
Wahrscheinlichkeit betreten wird. Oder eine Kombination aus beiden
Überwachungsarten.
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Die Planung und Installation
einer ÜMA/EMA sollte möglichst so erfolgen, dass bei einem
Einbruchversuch die Alarmauslösung bereits erfolgt, bevor
Einbrecher die mechanischen Sicherungseinrichtungen überwunden
haben.
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Die EMA ist so zu planen und zu
installieren, dass sie nur scharf geschaltet werden kann, wenn sie
in allen Teilen funktionsfähig ist (Teil der Zwangsläufigkeit).
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Bestehen Sie zur Vermeidung von
Falschalarmen darauf, dass der durch die EMA überwachte Bereich
erst nach Unscharfschaltung betreten werden kann (zum Beispiel durch
Verwendung von Scharfschalteinrichtungen mit zusätzlicher
Verriegelung der Türen). Der Fachmann spricht hierbei von der
Einhaltung der so genannten „Zwangsläufigkeit“.
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Wählen Sie die für Ihr
Objekt am besten geeignete Alarmierungsart. Möglich sind unter
anderem ein Externalarm über Signalgeber (Blinkleuchte und
Sirene) mit einer Alarmweiterleitung an den Hilfeleistenden.
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Fordern Sie von den
Errichterunternehmen detaillierte Angebote an, in denen neben der
Auflis-tung der einzelnen Geräte auch genaue Beschreibungen
darüber enthalten sind, was, wie, womit und warum überwacht
wird (Sicherungskonzeption).
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Beauftragen Sie für die
Projektierung und Installation der ÜMA/EMA ein qualifiziertes
Errichterunternehmen, welches langjährige Erfahrung im Bau von
ÜMA/EMA nachweisen kann. In einigen Bundesländern können
Sie bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen einen
Adressennachweis mit geeigneten Unternehmen anfordern. Achten Sie
auch darauf, dass das Errichterunternehmen ständig erreichbar
ist und unverzüglich mit einer möglichen
Störungsbeseitigung beginnen kann.
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Lassen Sie sich vor der
Auftragsvergabe bestätigen, dass Planung, Geräteauswahl,
Installation und Instandhaltung von ÜMA/EMA unter Einhaltung
der einschlägigen Normen/Bestimmungen/ Regelwerke/Richtlinien,
insbesondere der Normenreihen DIN EN 50130, 50131, 50136 und der DIN
VDE 0833, Teile 1 und 3, in der jeweils neuesten veröffentlichten
Fassung erfolgt. In diesen Normen/Regelwerken werden ÜMA/EMA je
nach Qualität in verschiedene Grade eingeteilt. Die Polizei
empfiehlt jedoch nur die Grade 2, 3 und 4. Der Grad 1 liegt
unterhalb der polizeilichen Anforderungen und wird aus diesen
Gründen nicht empfohlen.
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Achten Sie darauf, dass
ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die von einer
nach DIN EN 45011 akkreditierten Prüf-/Zertifizierungsstelle
(zum Beispiel vom Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik, BSI, Bonn, oder von der VdS Schadenverhütung
GmbH, Köln) geprüft bzw. zertifiziert sind und eine
entsprechende Prüfnummer besitzen, so dass deren Tauglichkeit
nachgewiesen ist.
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Vereinbaren Sie, dass Ihnen nach
Abschluss der Installationsmaßnahmen detaillierte Verlege-,
Verdrahtungs-, Anschluss- und Verteilerpläne übergeben
werden, damit eine ordnungsgemäße und zeitsparende
Ausführung von Wartungen gewährleistet ist.
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Beachten Sie, dass das
Errichterunternehmen Sie ausführlich in die Bedienung Ihrer
ÜMA/EMA einweisen muss. Zudem müssen Ihnen ein
Betriebsbuch sowie eine ausführliche Bedienungsanleitung
übergeben werden.
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Lassen Sie sich nach Abschluss
der Installation eine Anlagenbeschreibung nach dem polizeilichen
Pflichtenkatalog ausstellen, um bei eventuellen Mängeln einen
Rechtsanspruch begründen zu können. Achten Sie darauf, dass
nur die von Ihnen verlangten Abweichungen von den Regelwerken, die
Ihnen ausführlich mit den entsprechenden Auswirkungen erläutert
wurden, in der Anlagenbeschreibung festgehalten sind.
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Vereinbaren Sie einen ca.
vierwöchigen Probelauf nach Fertigstellung der ÜMA/EMA.
Die Anlage kann nur dann als „abgenommen und übergeben“
angesehen werden, wenn alle Unterlagen überreicht worden und
während des Probelaufes keinerlei Fehlfunktionen und
Falschalarme aufgetreten sind, die auf Projektierungsmängel
oder Installationsfehler zurückgeführt werden können.
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Stellen Sie sicher, dass die
ÜMA/EMA in regelmäßigen Abständen von einem
qualifizierten Unternehmen gewartet bzw. in Stand gehalten wird.
Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die
bestimmungsgemäße und zuverlässige Funktion.
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Art und Umfang der ÜMA/EMA
sowie deren Sabotagesicherheit gegen Überwindungsversuche
müssen dem zugrunde gelegten Gefährdungsgrad entsprechen.
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