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Geprüfte einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren
| Bei Neu- und
Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster
und Fenstertüren (Balkon- oder Terrassentüren) nach DIN EN 1627
(mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) einen guten Einbruchschutz.
Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen.
So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen,
Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit
um ein Fensterelement „aus einem Guss“. |
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Widerstandsklassen
Einbruchhemmende Fenster werden in sechs Widerstandsklassen
[RC 1 – RC 6] eingeteilt, wobei RC 6 für die höchste Widerstandsklasse
steht.
Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster ab der Widerstandsklasse RC 2.
Gleichwertig
sind Fenster, die nach der bisherigen, bis September 2011 gültigen Vornorm, der DIN V ENV 1627 geprüft wurden.
In der Widerstandsklasse RC 2 N wird auf die Sicherheitsverglasung verzichtet (nur empfehlenswert, wenn kein direkter Angriff auf die Verglasung zu erwarten ist).
Die Klasse RC 1 N kann als Grundsicherung für Fenster bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche (z.B. Balkon) eine Aufstiegshilfe erforderlich ist.
(Einsatzmöglichkeiten sollten im Rahmen einer (kriminal-)polizeilichen Beratung geklärt werden)
Die Zuordnung der einzelnen Widerstandsklassen
ist mit nachfolgender Tabelle annähernd möglich:
| "neue" DIN EN 1627 |
"alte" DIN V ENV 1627 |
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| RC 1 N* |
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| RC 2 N* |
WK2 (ohne Sicherheitsverglasung) |
| RC2 |
WK2 |
| RC3 |
WK3 |
| RC4 |
WK4 |
| RC5 |
WK5 |
| RC6 |
WK6 |
im privaten Bereich üblicherweise ausreichend
* Einsatz nach Beratung durch die örtliche (kriminal-)polizeiliche Beratungsstelle
Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung)
Die Erfahrung zeigt, dass die Herstellung einbruchhemmender
Fenster eine besonders hohe Verarbeitungsgenauigkeit erfordert. Um sicherzustellen,
dass die Fenster auch wirklich entsprechend dem geprüften Musterfenster
gefertigt werden, sollte die Produktion einer laufenden Fremdüberwachung
mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegen.
Erkennbar ist dies an der Kennzeichnung des Fensters mit
einem der unten dargestellten Zeichen.
So gekennzeichnete Fenster unterliegen einer
neutralen Qualitätsüberwachung.
Fachgerechter Einbau
Einbruchhemmende Fenster können
ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des
Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Auf die Aushändigung
einer Montagebescheinigung sollte bestanden werden.
Unter
http://www.polizei.bayern.de/content/4/4/9/ fenster.pdf
finden Sie das
gesamte Herstellerverzeichnis der Polizei über „geprüfte
und zertifizierte einbruchhemmende Fenster“.
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