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Geprüfte einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- oder Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement „aus einem Guss“. Einbruchhemmendes Fenster

 

Widerstandsklassen

Einbruchhemmende Fenster werden in sechs Widerstandsklassen [RC 1 – RC 6] eingeteilt, wobei RC 6 für die höchste Widerstandsklasse steht.
Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster ab der Widerstandsklasse RC 2.
Gleichwertig sind Fenster, die nach der bisherigen, bis September 2011 gültigen Vornorm, der DIN V ENV 1627 geprüft wurden.
In der Widerstandsklasse RC 2 N wird auf die Sicherheitsverglasung verzichtet (nur empfehlenswert, wenn kein direkter Angriff auf die Verglasung zu erwarten ist).
Die Klasse RC 1 N kann als Grundsicherung für Fenster bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche (z.B. Balkon) eine Aufstiegshilfe erforderlich ist. (Einsatzmöglichkeiten sollten im Rahmen einer (kriminal-)polizeilichen Beratung geklärt werden)
Die Zuordnung der einzelnen Widerstandsklassen ist mit nachfolgender Tabelle annähernd möglich:

"neue" DIN EN 1627 "alte" DIN V ENV 1627 Nach unten zunehmend 
RC 1 N*  
RC 2 N* WK2
(ohne Sicherheitsverglasung)
RC2 WK2
RC3 WK3
RC4 WK4
RC5 WK5
RC6 WK6

Erste zwei Wiederstandsklassen der obigen Tabelle im privaten Bereich üblicherweise ausreichend

* Einsatz nach Beratung durch die örtliche (kriminal-)polizeiliche Beratungsstelle

 

Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung)

Die Erfahrung zeigt, dass die Herstellung einbruchhemmender Fenster eine besonders hohe Verarbeitungsgenauigkeit erfordert. Um sicherzustellen, dass die Fenster auch wirklich entsprechend dem geprüften Musterfenster gefertigt werden, sollte die Produktion einer laufenden Fremdüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegen.

Erkennbar ist dies an der Kennzeichnung des Fensters mit einem der unten dargestellten Zeichen.

Kennzeichnungen

So gekennzeichnete Fenster unterliegen einer neutralen Qualitätsüberwachung.

 

Fachgerechter Einbau

Einbruchhemmende Fenster können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Auf die Aushändigung einer Montagebescheinigung sollte bestanden werden.

Unter http://www.polizei.bayern.de/content/4/4/9/
fenster.pdf
finden Sie das gesamte Herstellerverzeichnis der Polizei über „geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Fenster“.

 



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