Sicher wohnen - Einbruchschutz -> zur StartseiteDirekt zum Inhalt

Türen Fenster Rollläden Garage Grundstück Alarmanlagen Wertsachen Fahrzeuge FAQ
Bereich: Fenster
Sicherungsmaßnahmen
Interaktives Haus
Beratungsstellen

 



Garage

Einbrecher dringen in Garagen ein, um von dort über die Verbindungstür in das Wohnhaus einzubrechen, aber auch, um aus der Garage Gegenstände zu entwenden.

Bei einem Neubau sollten Sie prüfen, ob eine Tür zwischen Garage und Wohnhaus bzw. Garten unbedingt benötigt wird. Außerdem sollten Sie sich fragen, ob Garagenfenster wirklich erforderlich sind. Diese bieten nämlich eine zusätzliche Einstiegsmöglichkeit.

Durch den Einbau eines geprüften einbruchhemmenden Garagentores nach DIN V ENV 1627 (mindestens der Widerstandsklasse (WK) 2) erhält man einen guten Einbruchschutz. Die Tore werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt.

Einbruchhemmende Tore können Ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Auf die Aushändigung einer Montageanleitung sollte bestanden werden.

Zusätzlich sollten Sie auf folgende Kennzeichnungen achten:
Kennzeichnung
So gekennzeichnete Tore unterliegen einer neutralen Qualitätsüberwachung.

Hier geht es zum Herstellerverzeichnis "Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Tore"...


 

ImpressumInternet-Auftritt      ProPK OnlineStartseite