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Die Widerstandsfähigkeit
dieser Türen sollte derjenigen von Eingangstüren entsprechen.
Schon in der Planungsphase ist zu prüfen, ob sonstige
Nebeneingänge ins Wohnhaus unbedingt erforderlich sind.
Bei Neu- und Umbauten sind Sie auch hier mit einbruchhemmenden
Türen nach DIN V ENV 1627 (mindestens Widerstandsklasse 2) gut geschützt
(http://www.polizei.bayern.de/content/4/4/9/ tueren.pdf).
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